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Stickerei & Textilien

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsabschluss

Es gibt keinen Mindestbestellwert.

Es gibt keine Mindestbestellmenge.

Sämtliche Angebote von uns sind freibleibend und unverbindlich. Sie bedürfen der Lieferung oder schriftlichen Bestätigung. 

In E-Mails dürfen die gewöhnlichen Angaben nicht unterdrückt oder anonymisiert werden.

Mit dem Vertragsabschluss erkennt der Kunde unsere Geschäftsbedingungen an.

Musteranfertigungen sind generell kostenpflichtig.

2. Unsere Lieferzeiten sind unverbindlich, werden aber nach Möglichkeit eingehalten.

3. Gewährleistung

Unsere Ware ist sofort nach Erhalt zu prüfen. Erkennbare Mängel müssen uns umgehend angezeigt werden. Wir haften jedoch maximal bis zur Höhe der Rechnung. Wir übernehmen keine Gewähr für Mängel die durch unsachgemäße Behandlung oder Bearbeitung durch den Kunden entstanden sind. Bei Veredelung von Kundenware haften wir nur für die Höhe der Veredelungskosten, jedoch auch in diesem Falle nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits. Dies sind insbesondere nicht Druckstellen von Spannrahmen, Löcher im Textil durch Nadelbrüche oder Stickbildversatz.

Wir haften nicht für geringfügige Abweichungen in Qualität, Breite, Farbe, Ausrüstung und Dessins die von den zur Verfügung gestellten Mustern abweichen.

4. Rückgaberecht

Einwandfreie originalverpackte Ware ohne Veredelung ist innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben. Stoffzuschnitte sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen. Behelfsmasken sind Hygieneartikel und vom Umtausch ausgeschlossen.

5. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

6. Prüfung von Schutzrechten Dritter obliegt immer dem Auftraggeber. Er versichert uns, dass die zur Verfügung gestellten Motive frei von Rechten Dritter ist.

7. Von uns gefertigte Stickprogramme sind unser Eigentum und dürfen nicht ohne unsere schriftliche Zustimmung kopiert oder an Dritte weitergegeben werden.Die anteiligen Kosten für den Auftraggeber werden gesondert ausgewiesen. Der Auftraggeber hat kein Recht auf die Herausgabe der Dateien.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Wittmund.

9. Sollte eine der vorstehend genannten Vorschriften unwirksam sein, so hat dies auf die übrigen Vorschriften keine Auswirkung.